A.G.B
Summer Retreat

1. Anmeldung, Bestätigung

Die Anmeldung erfolgt mit dem Eingang der Reservierungsgebühr in Höhe von 250 €. Mit Zahlung der Reservierungsgebühr gilt der Platz als verbindlich reserviert und den AGB wird zugestimmt.

2.Bezahlung

2.1 Mit der Buchungsbestätigung wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 250 € fällig. Eine weitere Zahlung in Höhe von 250 € ist spätestens 6 Monate vor Retreatbeginn zu leisten. Beide Zahlungen werden auf den Gesamtpreis angerechnet.

2.2 Der Restbetrag des Gesamtpreises ist spätestens 12 Wochen vor Retreatbeginn (maßgeblich ist der Eingang der Zahlung beim Veranstalter) fällig. Werden fällige Zahlungen trotz Aufforderung nicht oder nicht vollständig geleistet, kann der Veranstalter nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung gemäß § 323 BGB vom Vertrag zurücktreten und den Teilnehmer mit den Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3.2 belasten.

3. Rücktritt durch den Teilnehmer, Ersatzperson

3.1 Sie können jederzeit vor Beginn des Retreats vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Wir empfehlen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Alternativ können Sie bis zum Beginn des Retreats eine Ersatzperson vorschlagen. Der Eintritt einer Ersatzperson bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters. Der Veranstalter kann der Ersatzperson widersprechen, wenn sie den besonderen Anforderungen des Retreats nicht entspricht oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Bei einem Teilnehmerwechsel wird die bereits geleistete Reservierungsgebühr in Höhe von 250 € als Aufwandspauschale einbehalten, da durch die Änderung zusätzlicher organisatorischer Aufwand entsteht. Die Ersatzperson zahlt den vollständigen Retreatpreis einschließlich einer erneuten Reservierungsgebühr in Höhe von 250 €.

3.2 Wenn Sie vor Beginn des Retreats vom Vertrag zurücktreten, kann der Veranstalter gemäß § 651h BGB eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt:

  • mehr als 24 Wochen vor Retreatbeginn: Reservierungsgebühr (€250)

  • 24 bis 12 Wochen vor Retreatbeginn: 50 % des Retreatpreises

  • 12 bis 4 Wochen vor Retreatbeginn: 80 % des Retreatpreises

  • ab 4 Wochen vor Retreatbeginn: 100 % des Retreatpreises

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

3.3 Sie können bis zum Retreat eine Ersatzperson stellen. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der in den Vertrag eintretende Teilnehmer und Sie haften als Gesamtschuldner für den Retreatpreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Die Ersatzperson zahlt also den Gesamtpreis der Retreatgebühr. Der Veranstalter behält sich vor, je nach Datum und Aufwand des Tausches, die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einzubehalten. Sofern es eine Warteliste gibt, bietet der Veranstalter an, den Platz an eine Person von dieser zu vergeben. Hier gilt das Gleiche mit der Anzahlung.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Retreatleistungen, die Ihnen ordnungsgemäβ angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

5.1 Wenn der Veranstalter vor Beginn des Retreats der Ansicht ist, dass der potenzielle Retreat-Teilnehmer nicht mit dem Retreat Konsens übereinstimmt und daher die Durchführung des Retreats behindern, oder die anderen Teilnehmer stören könnte, ist der Veranstalter berechtigt, die Retreat-Reservierung des Teilnehmers mit einer vollständigen Rückerstattung der bis dahin an den Veranstalter gezahlten Leistungen rückgängig zu machen.

5.2 Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Retreatvertrag kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Retreats ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maβ vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Alle Teilnehmer haben den Regeln der Hausordnung zu folgen, diese wird zu Beginn der Reise vor Ort erklärt und ausgehangen. Dazu zählt u.a. das Verbot vom Konsum illegaler Substanzen auf dem Gelände.

6. Kündigung wegen höherer Gewalt
6.1 Wird die Veranstaltung wegen höherer Gewalt beeinträchtigt oder kann nicht stattfinden, ist der Veranstalter zu keinerlei Schadensersatz oder Rückzahlung des Teilnahmebetrag verpflichtet.
6.2 Der Veranstalter kann das Datum aufgrund höherer Gewalt verlegen.

7. Obliegenheiten des Teilnehmers
7.1 Der Teilnehmer ist für seine An- und Abreise selbst verantwortlich und trägt auch die Kosten für diese. Gern leisten wir Hilfestellung.
7.2 Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist und diese die von der Reise vorgesehene Heilbehandlung zulässt.
7.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.

8. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Der Teilnehmer ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

9. Veranstaltung Verlegen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Event terminlich/örtlich zu verlegen.

10. Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf diesen Vertrag und das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter findet ausschlieβlich deutsches Recht Anwendung.

Alisa Reimer
Mittelstrasse 27
14467 Potsdam

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